Arbeitsrecht

„Die Arbeit" sichert in der Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Die hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind daher von ganz erheblicher Bedeutung.

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt werden, sollten Sie deshalb sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Arbeitsrecht

SGB II – Hartz 4

Nach wie vor eine große rechtliche Baustelle. Viele alte Fragen sind ungeklärt und viele neue Fragen werden hinzukommen.

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Hartz 4

Strafrecht

Bei der Strafverteidigung geht es um nichts Geringeres, als um den Schutz Ihrer Freiheitsrechte.

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, kann dies zu ganz erheblichen Konsequenzen führen. Deshalb sollte so früh wie möglich ein Verteidiger konsultiert werden.

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Strafrecht

Mietrecht

Getreu dem Spruch „my Home is my castle" ist für die meisten Menschen die Wohnung der Lebensmittelpunkt.

Entsprechend aufwändig werden mitunter Wohnungen gestaltet.

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Mietrecht

Verkehrsrecht

Der Straßenverkehr ist allgegenwärtig.

Entsprechend hoch ist das Risiko, durch die Teilnahme am Straßenverkehr in seinen Rechtspositionen beeinträchtigt zu werden.

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Verkehrsrecht

Familienrecht

Der Statistik zufolge wird in der Bundesrepublik jede dritte Ehe geschieden.

Zuständig für die Scheidung sind die bei den Amtsgerichten eingerichteten Familiengerichte.

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Familienrecht

Berend van der Laan


Michael van der Laan

Geboren 1962 in Hamburg

Abitur in Leer / Ostfriesland
Studium in Freiburg und Berlin, Referendariat in Berlin

Davor, dazwischen und auch noch danach umtriebig als Instrumentalist und Performer u.a. in den Bereichen Improvisierte Musik und Neo-Dada, außerdem relativ erfolgloser Hobbysportler; mehrere ausgedehnte Reisen nach Asien, mehrmonatige Mitarbeit in einer Kanzlei in Jakarta, Indonesien

Zulassung als Rechtsanwalt Ende 1993 und angestellter Rechtsanwalt in einer Berliner Kanzlei
1994 Umzug in die Provinz und Rechtsanwalt im Amtsgerichtsbezirk Leer
Seit 1996 in Weener als Rechtsanwalt selbständig, daneben von 1996 bis 2005 Lehrbeauftragter an der FH Emden (FB Seefahrt)
Seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und „Hartz IV"

Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
TuS Weener
ASV Rheiderland

Mietrecht


Getreu dem Spruch „my Home is my castle" ist für die meisten Menschen die Wohnung der Lebensmittelpunkt.

Entsprechend aufwändig werden mitunter Wohnungen gestaltet. Oftmals werden Haushaltsgegenstände (Küche, Teppiche, Stereoanlagen etc.) anhand des Zuschnitts und Besonderheiten der Wohnungen ausgesucht.

Dies kann insbesondere dann zu Problemen führen, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt. Denn nach dem Gesetz handelt es sich bei der Miete darum, dass eine Sache für eine gewisse Zeit gegen Entgelt zum Gebrauch übergeben wird.

Auch ein Mietverhältnis über Wohnraum endet also in der Regel irgendwann.

  • Wann und unter welchen Fristen ein Vermieter oder Mieter eine Kündigung des Mietverhältnisses erklären kann,
  • ob eine Mieterhöhung zulässig ist,
  • ob eine Nebenkostenabrechnung korrekt ist,
  • ob und von wem welche Renovierungsarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden müssen,
  • welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn Mängel an der Mietsache vorhanden sind,

sind nur einige der vielen mietrechtlichen Themen. Ob als Vermieter oder als Mieter – ich stehe Ihnen in allen mietrechtlichen Fragen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Familienrecht


Der Statistik zufolge wird in der Bundesrepublik jede dritte Ehe geschieden.

Zuständig für die Scheidung sind die bei den Amtsgerichten eingerichteten Familiengerichte. Soll eine Ehe geschieden werden, muss nach der gesetzlichen Vorgabe der Scheidungsantrag durch einen Anwalt gestellt werden. In einem Scheidungsverfahren muss in der Regel auch ein so genannter Rentenversorgungsausgleich durchgeführt werden.

Durch diesen Versorgungsausgleich sollen im Ergebnis sämtliche in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten hälftig geteilt werden. Alle anderen Fragen (Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Hausrat und Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht) können die Parteien grundsätzlich untereinander, das heißt ohne anwaltliche Hilfe, regeln. Gleichwohl empfiehlt sich insbesondere vor dem Hintergrund der emotionalen Belastungen eine anwaltliche Begleitung.

Exakte Unterhaltsberechnungen dürften ohne Hinzuziehung einer rechtskundigen Person kaum möglich sein. Anders verhält es sich in den allermeisten Fällen bei der Aufteilung der Haushaltsgegenstände und des Hausrats. Hier ist zumeist eine einvernehmliche Regelung der Parteien untereinander möglich.

Hoch problematisch können die Fragen betreffend die gemeinsamen Kinder sein. Die Kinder werden im Falle der räumlichen Trennung ihren Lebensmittelpunkt zumeist nur bei einem Elternteil haben können. Dem anderen Elternteil steht ein so genanntes Umgangs- und Besuchsrecht zu.

Grundsätzlich bleibt es auch bei einer Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Dies bedeutet, dass bei bedeutenden Entscheidungen, die Einfluss auf den weiteren Lebensweg des Kindes haben, eine gemeinsame Elternentscheidung erforderlich ist (z.B. Religionszugehörigkeit, Wahl der Schule, medizinische Behandlungen von einigem Ausmaß etc.). In den Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil allein entscheiden, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Sofern die Eltern in Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts keine einvernehmliche Regelung herbeiführen können, ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt, welches vermittelnd tätig wird. Sollten diese Vermittlungsbemühungen scheitern, ist eine gerichtliche Regelung erforderlich.

Familiensachen sind darüber hinaus unter anderem auch Abstammungssachen (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung), Adoptionssachen und Gewaltschutzsachen (zivilrechtlicher Schutz bei Übergriffen und bei Stalking etc.)

In allen Fragen des Familienrechts können Sie sich an mich wenden.

Verkehrsrecht


Der Straßenverkehr ist allgegenwärtig.

Entsprechend hoch ist das Risiko, durch die Teilnahme am Straßenverkehr in seinen Rechtspositionen beeinträchtigt zu werden, sei es durch einen Unfall, und/oder durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, ein Strafverfahren oder eines Verwaltungsverfahrens, welches auf die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auf die Überprüfung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde zielt.

In all diesen Fällen stehen Ihnen Profis gegenüber, z.B. Versicherungen, Behörden, Gerichte. Deshalb ist eine sofortige anwaltliche Konsultation zur Unterstützung Ihrer Rechtspositionen eigentlich immer erforderlich. Dies gilt auch in vermeintlich eindeutigen Fällen:

Sie erleiden auf einer Autobahn unverschuldet mit Ihrem Pkw einen Verkehrsunfall. Sie werden verletzt. Unmittelbar danach meldet sich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei Ihnen. Man wolle mit Ihnen als Schadenskunden den Schaden so schnell und unkompliziert wie möglich regulieren. Dies erfreut sie. Denn dies wollen Sie auch. Auf Weisung der Versicherung wird Ihr Fahrzeug bei ihnen abgeholt. Anschließend erhalten Sie es repariert zurück. Sie erhalten während der Reparatur kostenlos ein Ersatzfahrzeug.

Sie freuen sich, dass alles so unkompliziert läuft. Später erhalten Sie noch ein Schmerzensgeld, im Gegenzug müssen Sie der Versicherung nur bestätigen, dass mit dieser Zahlung die Unfallregulierung endgültig abgeschlossen ist. Lassen Sie sich hierauf nicht ein!

Der Weg mag zwar bequem für sie sein, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Ihre gesamten Ansprüche nicht voll erfüllt werden. Grundsätzlich entscheiden Sie als Geschädigter darüber, wie der Schaden ermittelt und beseitigt wird. Dazu gehört grundsätzlich auch das Recht, einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensermittlung und einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.

Lassen Sie sich dieses Recht nicht nehmen!

Unmittelbar nach einem Unfall werden die entscheidenden Weichen in der Schadensregulierung gestellt. Nur bei Beauftragung eines eigenen Sachverständigen haben Sie die Gewähr, dass z.B. eine Wertminderung erfasst und der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert zutreffend ermittelt werden. Nur ein Rechtsanwalt ist in der Lage, sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche mit dem gebotenen Nachdruck durchzusetzen.

Deshalb sollten nach einem Verkehrsunfall folgende Schritte unternommen werden:

  • Gibt es Verletzte? Wenn ja, leisten Sie erforderlichenfalls erste Hilfe, holen Sie ärztliche Hilfe herbei (Notruf: 112); sichern Sie die Unfallstelle ab.
  • Grundsätzlich sollte die Polizei (Notruf 110) verständigt und hinzugezogen werden.
  • Notieren Sie sich Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrers und auch des Halters des unfallbeteiligten Fahrzeugs.
  • Notieren Sie sich die vollständigen Personalien von Unfallzeugen.
  • Falls möglich: Machen Sie Fotos von den beschädigten Fahrzeugen und der Unfallstelle.
  • Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt und – außer bei offenkundigen Bagatellschäden – einen Sachverständigen.

In allen Fragen des Verkehrsrechts stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Strafrecht


Bei der Strafverteidigung geht es um nichts Geringeres, als um den Schutz Ihrer Freiheitsrechte.

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, kann dies zu ganz erheblichen Konsequenzen führen. Deshalb sollte so früh wie möglich ein Verteidiger konsultiert werden.

Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob eine Straftat tatsächlich begangen worden ist oder nicht. Es entspricht einer weit verbreiteten Fehleinschätzung, dass man als Unschuldiger nichts zu befürchten hat. Juristisch maßgebend ist nämlich nicht die tatsächliche Wahrheit, sondern ob bestimmte Menschen (z.B. zunächst Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, später dann Richter und Richterinnen) davon überzeugt sind, dass bestimmte Taten von bestimmten Personen begangen worden sind oder nicht. Diese Überzeugung muss nicht immer der Realität entsprechen.

Um auf die Überzeugungsbildung dieser Personen Einfluss nehmen zu können, ist anwaltliche Hilfe erforderlich. Zum einen verfügen juristische Laien nicht über das so genannte erforderliche Handwerkszeug. Zum anderen ist in der Regel nur über einen Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte möglich. Und erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann beurteilt werden, wie man sich als Beschuldigter verhalten sollte.

  • Soll von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden oder scheint eine Aussage zur Sache sinnvoll?
  • Sollten Zeugen benannt werden?
  • Sind eigene weitere Ermittlungen erforderlich?

Diese und weitere Fragen lassen sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantworten. Erst dann weiß man nämlich, was „im Skat" liegt. Deshalb gilt der Grundsatz, dass ohne vorherige Rücksprache mit einem Verteidiger keine Aussage zur Sache gemacht werden sollte. Dies gilt auch dann, wenn mit Untersuchungshaft gedroht wird. Der Verzicht auf anwaltliche Hilfe kann auch in vermeintlichen Bagatellsachen zu ganz erheblichen Konsequenzen führen.

Aber nicht nur wenn Sie als Beschuldigter im Fokus der Ermittlungen stehen, stehe ich Ihnen als Verteidiger zur Seite. Auch wenn es um Ihre Rechte als Opfer einer Straftat während eines Strafverfahrens geht, vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen der Nebenklage oder im so genannten Adhäsionsverfahren. Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz können mitunter bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.

SGB II – Hartz 4


Nach wie vor eine große rechtliche Baustelle. Viele alte Fragen sind ungeklärt und viele neue Fragen werden hinzukommen.

  • Was sind angemessene Unterkunftskosten?
  • Wann sind Heizkosten unangemessen hoch?
  • Was ist Erwerbseinkommen, bei dem besondere Freibeträge zu berücksichtigen sind?
  • Wann muss ein eigenes Hausgrundstück verwertet werden?
  • Welche Voraussetzungen sind bei der Verhängung einer Sanktion zu beachten?
  • Wie wirkt sich eine so genannte 100%-Sanktion für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Ehegatten, Kinder, etc.) aus?
  • Wann ist eine Arbeitsgelegenheit zumutbar?

In allen Fragen des SGB II, des SGB III und des SGB XII stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Arbeitsrecht


„Die Arbeit" sichert in der Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Die hiermit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind daher von ganz erheblicher Bedeutung.

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt werden, sollten Sie deshalb sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere dann, wenn in dem Betrieb 10 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind (falls ihr Arbeitsvertrag vor dem 31.12.2003 abgeschlossen wurde: mindestens 5 Arbeitnehmer) kann ein Arbeitsverhältnis nur dann gekündigt werden, wenn ein nachweisbarer Kündigungsgrund vorliegt.

Häufigster Kündigungsgrund sind dringende betriebliche Gründe, daneben kann auch aus verhaltensbedingten oder aus personenbedingten Gründen gekündigt werden. Falls Sie eine fristlose Kündigung erhalten, muss diese im Hinblick auf nachteilige sozialrechtliche Folgen („Sperre" des Arbeitslosengeldes) in der Regel sofort juristisch überprüft werden. Aber auch, ob eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung begründet ist oder nicht, kann nur anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien geprüft werden. Hierzu ist in der Regel anwaltliche Unterstützung erforderlich.

Bei einer Kündigung gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Trotzdem werden Kündigungsschutzverfahren oftmals mit Abfindungszahlungen beendet. Dies ist aber nur deshalb möglich, weil sich beide Seiten dann darüber einig werden, dass das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werden soll, sondern stattdessen gegen Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines Vergleichs aufgehoben wird.

Andere wichtige Punkte betreffen die Arbeitsbedingungen, Abmahnungen oder Gehaltsfragen. Sollten hier Änderungen vorgenommen werden, sollte sofort eine rechtliche Überprüfung erfolgen, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass diese Änderungen sozusagen stillschweigend akzeptiert werden.

Besonderheiten bestehen im Hinblick auf die Kosten. In einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung trägt jede Partei bis zum Ende eines Verfahrens in der 1. Instanz (vor dem Arbeitsgericht) die eigenen Anwaltskosten selbst. Dies gilt auch dann, wenn ein Prozess gewonnen wird. Deshalb empfiehlt es sich oftmals, für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Für Mitglieder von Gewerkschaften sind die Rechtsberatung und die Vertretung durch eigene Verbandsjuristen in der Regel kostenlos.

In allen arbeitsrechtlichen Fragen können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.

Impressum


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Berend van der Laan
Georgstraße 18
26789 Leer
Tel.: 0491 / 960 985 20
Fax: 0491 / 960 985 22
E-Mail: info@ra-vanderlaan.de

Zuständige Kammer

Rechtsanwaltskammer für OLG-Bezirk Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Inhaltlich Verantwortlicher

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 TDG / § 6 MDStV: Berend van der Laan (Anschrift wie oben)

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